In der städtebaulichen Entwicklung, d.h. der Bauleitplanung von Gemeinden und Städten spielt der Immissionsschutz, insbesondere der Lärmschutz eine immer größere Rolle und stellt einen grundlegenden Abwägungsbelang dar.
Hierbei ist die schalltechnische Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit den innerhalb und außerhalb des Plangebietes gelegenen Nutzungen zu überprüfen.
Im Zuge der Genehmigungsplanung werden bei Neubauten, Erweiterungen aber auch Änderungen von Anlagen und Nutzungen immer häufiger Lärmschutzgutachten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchV.) gefordert. Durch eine entsprechende Immissionsprognose im Genehmigungsverfahren kann dargelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Neben der Bauleitplanung und der Genehmigungsplanung umfasst unser Leistungsspektrum weiterhin die Beratung in der Bau- und Raumakustik, dem schalltechnischen Arbeitsschutz, der Lärmaktionsplanung sowie der Untersuchung von Baulärm.