Im Zuge der Genehmigung von gewerblichen und industriellen Nutzungen werden bei Neubauten, Erweiterungen und auch Änderungen Lärmschutzgutachten/Immissionsprognosen gefordert. Hierdurch soll der Nachweis erfolgen, dass keine "schädlichen Umwelteinwirkungen" im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes nach Umsetzung des Planvorhabens zu erwarten sind. Beurteilungsgrundlage hierzu stellt die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA-Lärm) dar, die gleichlautend Immissionsrichtwerte für verschiedene Nutzungen festlegt.
Sollte die Untersuchung zeigen, dass Überschreitungen dieser Immissionsrichtwerte nicht ausgeschlossen werden können, sind lösungsorientierte aktive, planerische sowie organisatorische Lärmschutzmaßnahmen auszuarbeiten.
Folgende Leistungen im Bereich der Genehmigungsplanung für Gewerbe und Industrie bieten wir Ihnen an:
Beim Neubau oder der "wesentlichen Änderung" eines Verkehrsweges ist für die entsprechende Genehmigung bzw. den Planfeststellungsbeschluss eine Aussage über die zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen zu treffen. Die "Sechzehnte Verordnung zur Durchführung Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (16. BimSchV.; Verkehrslärmschutzverordnung) stellt hierbei die anzuwendende Berechnungs- und Beurteilungsgrundlage dar.
Folgende Leistungen im Bereich der Verkehrsgeräusch-untersuchungen bieten wir Ihnen an:
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm von Sportanlagen wird durch die "18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (18. BimSchV.; Sportanlagenlärmschutzverordnung) geregelt.
Die Verordnung enthält neben dem Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren auch Immissionsrichtwerte. Diese sind beim Neubau aber auch einer "wesentlichen Änderung" einzuhalten.
Folgende Leistungen im Bereich der Sportgeräuschuntersuchungen bieten wir Ihnen an:
Für den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm von Freizeitanlagen und Nutzungen gilt die länderspezifische Freizeitlärmrichtlinie. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat nach Empfehlung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) die von dieser ausgegebenen Freizeitlärm-Richtlinie übernommen.
Dies gibt neben den Beurteilungsgrundlagen auch Immissionsrichtwerte an.
Folgende Leistungen im Bereich der Freizeitgeräuschuntersuchungen bieten wir Ihnen an: